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PRO HONORE e.V.
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Wir freuen uns, dass Sie unsere Internet-Präsenz besuchen.  

 

PRO HONORE befasst sich mit:

                     Wettbewerbsrecht / Lauterkeit geschäftlicher Handlungen  
  
                     Wirtschaftskriminalität mit Focus "Korruption".

Zweck von PRO HONORE (Auszug aus § 2 der Satzung):

Der Verein bekämpft insbesondere den unlauteren Wettbewerb und Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität, die geeignet sind,  auch die Allgemeinheit zu schädigen.

Der Verein verfolgt dieses Ziel dadurch, dass er wettbe­werbswidrigen Zuständen und unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere durch die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen entgegentritt und in geeigneten Fällen Strafantrag, insbesondere wegen verbotener Handlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder solchen Gesetzen stellt, die das geistige Eigentum schützen.
 
Zur Klagebefugnis:

PRO HONORE ist nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG befugt, Unterlassungsansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in eigenem Namen geltend zu machen. Der Verein hatte bislang keine Veranlassung, die Frage seiner Klagebefugnis/Aktivlegitimation ausdrücklich streitig zu klären.  In verschiedenen Entscheidungen gibt es dazu jedoch inzidente Bestätigungen, z.B. LG Lübeck, Urt. vom 11.7.1995, Az: 8 0 68/95 ("..ein seit langem bestehender und auf dem Gebiet des Wettbewerb­srechts tätiger und sehr bekannter Verband"); LG Aurich, Urt. vom 31.5.1996, Az: 5 0 1007/95; LG Bielefeld, Urt. vom 29.11.1996, Az: 14 S 43/96, jeweils unter Hinweis auf die Mitgliedschaften der Handelskammer Hamburg und der Handwerkskammer Hamburg.

Mitgliederstruktur:

Gewerbliche Mitglieder, davon 11 Verbände, denen über Einhunderttausend Mitglieder angeschlossen sind. Schwerpunkt der Mitgliederstruktur  ist Hamburg/ Kammerzuge­hörigkeiten Handelskammer Hamburg und Handwerkskammer Hamburg.

Finanzielle Verhältnisse:

PRO HONORE bezieht seine Einkünfte aus Beiträgen, Spenden und Bußgeldzuweisungen;
ferner durch Auskunftserteilung und andere entgeltliche Dienste (u.a. Präventionsberatung für
Risk-/Ethikmanagement, Unterlassungsverfahren).

PRO HONORE e.V. ist  ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und als Wettbewerbsverband zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen legitimiert.

Sie erreichen uns telefonisch unter 040 250 92 34 und per Telefax unter 040 251 38 62. Natürlich freuen wir uns auch  über eine E-Mail von Ihnen, die Sie an diese Adresse senden:

                            ra-hamburg@t-online.de

  
In aller Kürze:

Unsere Organisation gibt es seit 1925. Wir bekämpfen Wirtschaftskriminalität
und unlauteren Wettbewerb. Schwerpunkte liegen auf dem Gebiet der Korruptionsprävention
und der Beratung von Mitgliedern zur UWG-Konformität ihrer Werbung.
Wir vermitteln in geeigneten Konfliktfällen und helfen Opfern von Wirtschaftskriminalität durch Hinweisgebung und Bewertung von Sachverhalten nach rechtlichen und tatsächlichen
Gesichtspunkten.

Zur PRO HONORE- Festschrift

                               "Gute Beispiele setzen - schlechte Sitten ins Unrecht"

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