AKTUELL:
Warum regionales Internet-Marketing? 
Haben Sie Ihre Ziele klar formuliert?

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PRO HONORE e.V. ist Partner der E-Business-ServicePerformance bei der Handelskammer Hamburg:

        &      

PRO HONORE e.V. hilft mit, dass Sie im E-Business-Bereich erfolgreich werden und bleiben......            

 

>>  Termine & Aktuelles 2011!  

>>  PH-Beiträge
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TIPP :     E-Business für Einsteiger Von der Nutzung der E-Mail bis zum ausgereiften Konzept ?

Fast alle Unternehmen setzen auf  elektronische Medien. Und doch: Ohne eine klare Strategie sind viele
E-Commerce-Projekte zum Scheitern verurteilt. Mehr .......

 

>> Hinweis und Link zur aktuellen Studie "E-Commerce in Deutschland" von ibi research an der
Universität Regensburg.
ibi research hat inzwischen die 2. überarbeitete und erweiterte Ausgabe eines E-Commerce-Leitfaden herausgegeben, der sowohl in Buchversion als auch online (kostenlos) zur Verfügung gestellt wird.   Bitte klicken Sie zum Buch im PDF-Format.

E-Commerce-in Deutschland:  1 

Immer mehr Händler zieht es ins Internet:  2
 

URTEILE  :   Bitte klicken

 

BERICHT

Frau Dr. Claudia Sye, Handelskammer Hamburg, schreibt

anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Arbeitsgemeinsschaft E-COM-Hamburg
 in der HAMBURGER WIRTSCHAFT 12/2008:

Der Zeit voraus

1998 gründete die Handelskammer gemeinsam mit vier Partnern die Initiative E-Com Hamburg, um Unternehmen über Neuigkeiten aus dem Bereich Electronic Business zu informieren. Zehn Jahre später ist das Projekt wichtiger denn je.

Zehn Jahre E-Com Hamburg – im schnelllebigen Umfeld des Internets ist die sogenannte „Hamburger Initiative für Electronic Commerce im Mittelstand“ ein echtes Urgestein. Das Projekt informiert seine Partner und vor allem deren Mitgliedsunternehmen über grundlegende und neue Themen im Electronic Business (E-Business) und bietet ihnen einen wichtigen Mehrwert. 1998, im Gründungsjahr der Initiative, waren die technischen Entwicklungen längst nicht so fortgeschritten und vielseitig wie heute.

„In den ersten Jahren“, erinnert sich Tanja Martens, Leiterin der Abteilung Medien, IT und Design der Handelskammer, „waren wir Gründungspartner selbst die Experten in den E-Com Hamburg-Veranstaltungen. Es ging damals noch um sehr grundlegende Themen wie die Handhabung eines Computers oder den Zugang zum Internet.“

Inzwischen hat sich die Technik im Bereich E-Business so rasant weiterentwickelt, dass die Unternehmen durch externe Partner mit ausgewiesener Expertise im fraglichen Themenfeld informiert werden. So wurden die von E-Com Hamburg behandelten Themen im Laufe der Zeit erweitert. In den vergangenen zehn Jahren hat die Initiative etwa 11000 Teilnehmer in insgesamt 100 Informationsveranstaltungen und Kongressmessen informiert. Holger Eisold, Pressesprecher beim Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung (AGA), betont besonders die Unabhängigkeit von staatlichen Fördermitteln, die es 1998 für derartige Kompetenzzentren gab: „Wir sind ohne eine Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums ausgekommen – und zwar nicht nur bei der Gründung, sondern auch über zehn Jahre hinweg. Heute sind wir froh und stolz, E-Com Hamburg ohne staatliche Förderung zu einer so wichtigen Initiative der Hansestadt im Bereich E-Business gemacht zu haben.“ Ulf Kalkmann, Geschäftsführer der Fachverbände des Hamburger Einzelhandels (FHE), fügt hinzu: „E-Com Hamburg ist innovativ und am Puls der Zeit – mehr noch, mit einigen Themen und Projekten von E-Com Hamburg waren wir unserer Zeit sogar voraus.“

Die Initiative will 2009 drei wesentliche Richtungen verfolgen. In Veranstaltungen zu sogenannten „Basic Themen“ werden Unternehmen, die neu gegründet worden sind oder erst den Einstieg ins E-Business planen, über grundlegende Themen wie Zahlungsmethoden und Rechtsfragen informiert. In der Veranstaltungsreihe „Neue Entwicklungen“ informieren Experten über Trends wie New TV, Bewegtbildkommunikation und sogenannte „Social Communities“ wie Facebook oder StudiVZ. In der dritten Sektion, den sogenannten „Specials“ unter den Veranstaltungen, finden unter anderem Unternehmer-Rundgänge auf der Cebit in Hannover statt. Ein echtes Highlight im kommenden Jahr dürfte ein Wochenend-Workshop, ein sogenanntes Boot Camp, werden. Dieses Veranstaltungskonzept hat es bei E-Com Hamburg zuvor noch nicht gegeben. Etwa 25 Teilnehmer sollen bunt zusammengewürfelt werden und an einem intensiven Arbeitswochenende ein Internetkonzept im Team entwickeln. Das Konzept befindet sich aktuell noch in der Planungsphase.

Gegründet wurde E-Com Hamburg 1998 von der Handelskammer Hamburg, den Branchenverbänden AGA, FHE und dem Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb in Hamburg (CDH) sowie dem damals noch bestehenden Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Archiv (heute Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften). Die Initiative informiert kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen über die Chancen und Risiken des elektronischen Geschäftsverkehrs. Zu den Aktivitäten gehören dabei die Durchführung von Veranstaltungen zu aktuellen Themen wie beispielsweise IT-Security und barrierefreies Internet.

Die Handelskammer stellt die Projektleitung. E-Com Hamburg hat aktuell zwölf Partner. Neben den fünf Gründungsmitgliedern gehören nunmehr der Hamburg Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), die Handwerkskammer Hamburg, der Norddeutsche Fachverband Elektro- und Informationstechnik (NFE),
PRO HONORE e.V., der Verband Druck und Medien Nord, der Verein Hamburger Spediteure und die Wirtschaftsvereinigung Groß- und Außenhandel Hamburg (WGA) dazu. Unterstützung bekommt die Initiative E-Com Hamburg von der Unternehmensberatung Glocal Consult.

Claudia Sye
claudia.sye@hk24.de
Telefon 36 13 8 250


 

URTEILE:  Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links "Kontakt" und "Impressum"), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind. Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen; BGB § 312c Abs. 1 Satz 1; BGB-InfoV § 1 Abs. 1; MDStV § 10 Abs. 2; TDG § 6; UKlaG § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2; UWG §§ 3, 4 Nr. 11-  BGH, Urt. v. 20. Juli 2006 - I ZR 228/03 - OLG München LG München I,  zum Urteil

 

Bei Kaufverträgen zwischen einem gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher, die im Rahmen einer sog. Internet-Auktion durch Angebot und Annahme gemäß §§ 145 ff. BGB und nicht durch einen Zuschlag nach § 156 BGB zustande kommen, ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen. BGH, Urteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03 über: LG Traunstein, AG Rosenheim - zum Urteil

 

ж Fehlende Angaben im Online-Impressum

ж Pflichtangaben für Anbieter im Internet

ж Widerrufsbelehrung bei eBay-Angeboten

ж Streitwert bei Abmahnungen wegen fehlender Formalien .........

ж ........ und weitere Entscheidungen zu Fragen der Internetwerbung beim PRO HONORE-Urteilsdienst

 

TERMINE und AKTUELLES:   

 

CEBIT 2011 - 2. bis 4. März 2011

 

Wir bringen Norddeutschlands Wirtschaft auf

die CeBIT: Geführt durch einen erfahrenen Guide,

besuchen Sie in einer Gruppe von 25 norddeutschen

Unternehmern ausgewählte Messeaussteller auf

der CeBIT 2011.

An den Ständen werden Ihnen  exklusiv zukunftsweisende

IT-Technologien und aktuelle Trends der weltgrößten

Computermesse vorgestellt. Zudem stehen Referenten für ein

direktes Gespräch mit den Teilnehmern bereit.

Die Teilnahme an einem der Rundgänge bietet

kompakte Informationen und eine besondere

Netzwerkplattform.

 

Die CeBIT-Unternehmerrundgänge richten sich an Inhaber,
Geschäftsführer und IT-Beauftragte von Mitgliedsunternehmen
der Handelskammer Hamburg, der IHK zu Kiel und

der IHK zu Lübeck.                                                                  

 

Termine, An-und Abreise

Die Rundgänge finden an drei Tagen während der

CeBIT 2011 statt. Für die An- und Abreise bietet das

Unternehmen Škoda unentgeltlich einen Limousinen-

service ab der jeweiligen IHK und zurück an.

 

Mi. / 2. März 2011– Start 6.30 Uhr / IHK zu Kiel

Do. / 3. März 2011– Start 7.30 Uhr / Handelskammer Hamburg

Fr. / 4. März 2011– Start 7.00 Uhr / IHK zu Lübeck

 

Das Entgelt für die Teilnahme an einem CeBIT-

Rundgang beträgt 85 Euro pro Person (zzgl. MwSt.).

 

Sie erhalten folgende Leistungen:

Zugang zu der CeBIT-Messe

Ganztägige Führung inklusive Begleitung

Terminierte Gespräche mit Messeausstellern

Verpflegung inklusive Mittagessen,

 

Weiter.............

  siehe auch:  http://www.cebitrundgang.de

                                                                                          

 


n Unternehmensstammtisch E-Business ab MÄRZ 2011:

eBusiness-Stammtisch für Onlinehändler

Während der stationäre Einzelhandel ums Überleben kämpft, bricht der Onlinehandel alle Rekorde. Fachleute prognostizieren, in diesem Jahr werde sich der Umsatz im E-Commerce gegenüber 1999 mehr als verzehnfachen (ca. 14,5 Milliarden Euro). Schon heute kauft jeder zweite Deutsche zwischen 14 und 69 Jahren im Internet ein – ein gewaltiges Potenzial. Handel im Internet: Längst kein Tabuthema mehr für Einzelhändler.

Hamburger Einzelhändler treffen sich seit einigen Jahren regelmäßig zum „eBusiness-Stammtisch“. Wer seinen Einstieg ins Internet plant oder schon vollzogen hat, erfährt hier, wie der Sprung hinter die virtuelle Ladentheke gelingt. Fachkundig moderiert vertiefen die Händler hier Themen wie Shoplösungen, Onlinemarketing, Versand- und Retourenmanagement. Experten aus der Internetbranche liefern den nötigen Input, beantworten Fragen und helfen mit wertvollen Tipps.

Begleitend können die Stammtisch-Teilnehmer in einem eigenen Intranet ihre Erfahrungen austauschen, Fragen stellen und diskutieren.  

Wenn Sie dabei sein wollen, reicht Ihre kurze Anmeldung aus. Ihre Teilnahme ist unentgeltlich.

u n d

 

C-Bit Hannover März 2011

Infos kurzfristig.

 

Ansonsten bitte vorab Anfrage bei

die Handelskammer Hamburg 040 36136-0 

Andreas.Mueller@hk24.de
Telefon 36 13 8 250


KMU-Innovationsoffensive IKT - MMBF-Förderung:

Mit KMU-Innovativ fördert das BMBF im Rahmen der High-Tech-Strategie der Bundesregierung Spitzenforschung kleiner und mittlerer Unternehmen in wichtigen Zukunftsbereichen. 2009 sind die vorerst letzten Stichtage zur Einreichung von Projektvorschlägen vorgesehen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt mit der Fördermaßnahme  "KMU-Innovationsoffensive IKT" das Ziel, das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des IKT-Fachprogramms insbesondere für solche KMU attraktiver zu gestalten, die zum ersten Mal einen Antrag auf Forschungsförderung stellen. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut. Ziel der Maßnahme ist, dass KMU die Potenziale der IKT stärker nutzen.

Mit Hilfe dieser Fördermaßnahme sollen sich KMU im Markt für IKT etablieren und wettbewerbsfähiger werden. Es sollen KMU unterstützt werden, die auf dem Gebiet der IKT tätig bzw. ihr Geschäftsfeld durch den Einsatz von IKT erweitern und stärken wollen.

Zur Beurteilung Ihres Forschungsvorhabens benötigt das BMBF eine aussagekräftige Projektskizze. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. An mehreren Stichtagen im Jahr werden alle bis dahin eingereichten Projektskizzen bewertet. Die Bewertung erfolgt zum 15. April 2009 und 15. Oktober 2009. Wenn Ihre Projektskizze überzeugt hat, werden Sie eingeladen, einen Förderantrag zu stellen.

Weitere Informationen zum Verfahren, zu den Förderkritierien etc. finden Sie unter http://www.hightech-strategie.de/de/430.php.

Über das Beratungstelefon "KMU-Förderung" (0800 26 23 009) können Sie klären, welche Möglichkeiten zur Förderung Ihres Forschungsvorhabens im Rahmen von KMU- innovativ bestehen.


 


BOOTCAMP..................

> wird von PRO HONORE ausdrücklich empfohlen. Gute Konstitution und Kreativität  in jedem Fall nützlich!

Der Handel über das Internet bietet vielerlei Möglichkeiten: Händler nutzen ihre Internetpräsenz

als zusätzlichen Vertriebsweg, Existenzgründer starten in die Selbständigkeit über einen

Internet-Shop. Der Online-Handel glänzt mit Wachstumsraten von 15% pro Jahr. Die Hamburger

Handelskammer hat mit der Unterstützung von E-ComHamburg, glocal consult e.K. und

effective Consulting ein neuartiges Veranstaltungskonzept entwickelt.

Innerhalb eines Wochenendes haben maximal 20 Teilnehmer die Möglichkeit, im Team
eine neue Geschäftsidee für einen Internet-Shop zu entwickeln, einen Business-Plan zu skizzieren
und in die technische Umsetzung mittels eines Showcase einzusteigen. Die Veranstaltung ähnelt einem

Planspiel – allerdings mit der Möglichkeit, der gemeinsam entwickelten Geschäftsidee

zu realem Erfolg zu verhelfen. Ein erfahrener Business-Coach moderiert den Gründungsprozess.

Die Rechte am gemeinsam erzielten Ergebnis des Wochenendes gehören der Gruppe.

Fachleute aller Disziplinen sind zur Veranstaltung willkommen – von BWL über Programmierung

und Design bis hin zu Werbung und Vertrieb.

 

Die Teilnehmerzahl ist aufgrund der interaktiven Konzeption auf 20 Personen begrenzt.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter http://www.hk24.de/Dok.Nr. 50986


Übersicht der PH-Beiträge:

 

Internet und Werbung ..........................  Was ist beim Internetauftritt zu beachten, um

                                                                    Abmahnungen und andere Nachteile zu vermeiden?

                                                                    Autor: Rechtsanwalt Klaus Schräder in Freiburg


 

ARCHIV:

 

 

n CEBIT-2010

Auch in diesem Jahr werden wieder geführte Rundgänge auf der CeBIT an insgesamt drei Tagen von

der Handelskammer Hamburg gemeinsam mit der IHK zu Kiel, der IHK zu Lübeck und der IHK Lüneburg-

Wolfsburg organisiert. Unterstützt von E-ComHamburg und glocal consult werden ausgewählte

IT-Unternehmen auf der CeBIT besucht. Kompetente Ansprechpartner auf den besuchten Messeständen

stellen Ihnen zukunftsweisende Technologien vor und beantworten Ihre Fragen. Die Rundgänge

richten sich an Inhaber, Geschäftsführer und IT-Beauftragte aus dem Mittelstand.                                          

Mehr: Anmeldung pp

n Workshop-Reihe "6 Schritte zum eigenen Onlineshop"
Veranstaltungsreihe für Hamburger Einzelhändler

Zeitraum: 16. Februar bis 10. März 2010

Ort: Handelskammer Hamburg              Zum Programm

Als Einführung in das Thema zeigt die Workshop-Reihe Chancen auf, wie sich Unternehmen den Absatzkanal Onlinehandel erschließen können und worauf dabei zu achten ist. Experten aus der Praxis zeigen Ihnen, wie es funktionieren kann und beantworten Fragen. Die Reihe umfasst insgesamt sechs Module, die als gesamter Block oder einzeln belegt werden können.  

Anmeldung über:
René Löffler Referent
Geschäftsbereich Innovation & Umwelt
Medien, IT & Design

Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Telefon: +49 40 361 38 - 432
Telefax: +49 40 361 38 - 61432
E-Mail:
Rene.Loeffler@hk24.de
Internet:
http://www.hk24.de

E-Commerce Bootcamp Entwicklung einer E-Commerce-Plattform

Freitag, 13. Februar 2009, 17.00 Uhr bis

Sonntag, 15. Februar 2009, 19.00 Uhr

Innovatives und interaktives Veranstaltungsformat....................MEHR zur Anmeldung.


>> C-Bitt Hannover März 2009

>> Unternehmensstammtisch für Shop-Gründer (Erfahrungsaustausch mit "alten Füchsen")

>> KMU-Innovationsoffensive IKT

BT-Ausschuss für Wirtschaft und Technologie: Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am Mittwochvormittag mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP neue Regelungen für Tele- und Mediendienste beschlossen. Gegen das Votum der Linksfraktion und der Bündnisgrünen stimmte er dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (16/3135) in geänderter Fassung zu. Das Gesetz soll am morgigen Donnerstag vom Bundestag in dritter Lesung verabschiedet werden. Ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, in dem Anregungen des Bundesrates aufgegriffen werden, fand ebenfalls die Mehrheit der Koalition und der FDP. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die wirtschaftsbezogenen Vorschriften für Tele- und Mediendienste in einem "Telemediengesetz des Bundes" als wesentlichem Bestandteil der Vorlage zusammenzuführen. Betroffen davon sind das bisherige Teledienstegesetz, das Teledatenschutzgesetz und der zwischen den Ländern abgeschlossene Mediendienste-Staatsvertrag. Nach Darstellung der Koalitionsfraktionen geht es vor allem darum, das Vertrauen der Nutzer in diese Dienste zu stärken und Abgrenzungsprobleme zu den Bereichen Rundfunk und Telekommunikation zu klären. Eingeführt wird darüber hinaus ein Bußgeld, wenn bestimmte Informationspflichten bei der E-Mail-Werbung (so genannte Spams) verletzt werden. Der Entwurf regelt, dass der herkömmliche Rundfunk, das Live-Streaming, also das zusätzliche und zeitgleiche Übertragen herkömmlicher Rundfunkprogramme über das Internet, sowie das Webcasting, die ausschließliche Übertragung herkömmlicher Rundfunkprogramme über das Internet, nicht zu den Telemediendiensten zählen. Auch die bloße Internet-Telefonie soll nicht darunter fallen. Zu den Telemediendiensten zählen dem Entwurf zufolge jedoch alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich zuzuordnen sind, also etwa Online-Angebote von Waren und Dienstleistungen mit sofortiger Bestellmöglichkeit, Video-Abruf, wenn es sich nicht um einen Fernsehdienst handelt, Online-Dienste wie Internet-Suchmaschinen sowie die kommerzielle Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen mit Hilfe von elektronischer Post. Von SPD-Seite wurde angekündigt, dass man darauf verzichtet habe, die Ergebnisse der Beratungen über die EU-Richtlinie zum elektronischen Handel (E-Commerce-Richtlinie) abzuwarten, um darauf aufbauend weitere Änderungen am Gesetzestext vorzunehmen. Stattdessen habe man Wert darauf gelegt, dass das Gesetz zeitgleich mit dem Rundfunk-Staatsvertrag der Länder am 1. März in Kraft tritt. Dies werde allerdings dazu führen, dass bereits vom kommenden Monat an die Beratungen über künftige Änderungen des Gesetzes beginnen werde. Die Union räumte in diesem Zusammenhang eine "gewisse Unvollkommenheit" des Gesetzes ein.

Die FDP nahm dies zum Anlass, die immer kürzere "Halbwertzeit" der Gesetze anzuprangern. Liberale und Grüne kritisierten, dass über Änderungen am Gesetz bereits beraten werde, ehe es in Kraft getreten sei. Die FDP stimmte dennoch zu, weil sie das parallele Inkrafttreten mit dem Staatsvertrag für sinnvoll hielt. Die Linke bedauerte, dass Hinweise, die in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zu Datenschutz- und Verbraucherfragen gegeben worden seien, in den Änderungsanträgen der Koalition keinen Niederschlag gefunden hätten. Die Bündnisgrünen hatten einen eigenen Änderungsantrag eingereicht, der vor allem auf einen besseren Schutz der Internetnutzer vor Spam-Mails abzielte. So sollte nach Meinung der Fraktion die Bundesnetzagentur für die Verfolgung von Spam-Mails zuständig sein. Wegen nur halbherziger Regelungen im Gesetz sei hier eine große Chance versäumt worden, hieß es aus der Fraktion. Die Grünen verlangten ferner, die Versender von Werbe-Mails zu verpflichten, diese besonders zu kennzeichnen. Dem hielt die SPD entgegen, dass 85 Prozent aller Spam-Mails aus dem Ausland verschickt würden.

 

11.12.2006, BT-News, Geplantes Telemediengesetz stößt bei Adressaten auf Vorbehalte:

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (Anhörung) Berlin (hib/VOM),  Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (16/3078, 16/3135) stößt bei den Adressaten auf mancherlei Vorbehalte. Dies geht aus den Stellungnahmen der Sachverständigen hervor, die zur heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie geladen sind, die um 14.30 Uhr begonnen hat. Neben dem Regierungsentwurf stehen auch ein Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein Anti-Spam-Gesetz (16/1436) sowie ein Antrag der Fraktion, die Verbraucher beim Telemediengesetz nicht zu übergehen (16/3499), zur Diskussion. Bestandteil des Gesetzes ist ein völlig neues Telemediengesetz, das die einschlägigen Regelungen bündeln und die Tele- und Mediendienste von den Bereichen Rundfunk und Telekommunikation abgrenzen soll. Zu den Telemediendiensten werden alle Informations- und Kommunikationsdienste gezählt, die nicht ausschließlich Telekommunikationsdienste oder Rundfunk sind. Geplant ist ferner, die Verletzung bestimmter Informationspflichten bei der E-Mail-Werbung mit Bußgeldern zu ahnden, um die Flut an Spam-Mails zu einzudämmen. mehr...

 

 

12.1.07: Handelskammer Hamburg verfasst die Grundsätze zur GEZ-Gebührenpflicht  für internetfähige Geräte - Wichtige Informationen zur Vermeidung von Ärger und - schlimmstenfalls - einem Bußgeld!

 

11.1.07 bis 15.3.07: Bitte nehmen Sie an einer Umfrage teil. Thema: Elektronischer Geschäftsverkehr in Mittelstand und Handwerk - Ihre Erfahrungen und Wünsche. Es handelt sich um eine Befragung des Netzwerkes Elektronischer Geschäftsverkehr, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Ausführliche Informationen zum Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr und die Ansprechpartner bei Ihnen vor Ort finden Sie unter www.ec-net.de!  Zu Einzelheiten der Umfrage: <<bitte klicken>>

18.01.2007, Neues Regelwerk für Tele- und Mediendienste gebilligt

 


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