AKTUELL:
Warum regionales Internet-Marketing?
Haben Sie Ihre Ziele klar formuliert?
............................MEHR, bitte
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PRO HONORE e.V. ist Partner der E-Business-ServicePerformance
bei der Handelskammer Hamburg:
&

PRO HONORE e.V. hilft mit, dass Sie im E-Business-Bereich
erfolgreich werden und bleiben......
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Termine
& Aktuelles 2011!
>> PH-Beiträge
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Archiv
TIPP : E-Business für
Einsteiger
Von der Nutzung der E-Mail bis zum ausgereiften Konzept ?
Fast alle Unternehmen setzen auf
elektronische Medien. Und doch: Ohne eine klare Strategie sind viele
E-Commerce-Projekte zum Scheitern verurteilt. Mehr .......
>>
Hinweis und Link zur aktuellen Studie
"E-Commerce in Deutschland" von
ibi research an der
Universität Regensburg.
ibi research hat inzwischen die 2. überarbeitete und erweiterte Ausgabe
eines E-Commerce-Leitfaden herausgegeben, der sowohl in Buchversion als auch
online (kostenlos) zur Verfügung gestellt wird. Bitte
klicken Sie zum Buch im PDF-Format.
E-Commerce-in Deutschland:
1
Immer mehr
Händler zieht es ins Internet:
2
URTEILE :
Bitte klicken
BERICHT:
Frau Dr.
Claudia Sye, Handelskammer Hamburg, schreibt
anlässlich
des 10-jährigen Bestehens der Arbeitsgemeinsschaft E-COM-Hamburg
in der
HAMBURGER WIRTSCHAFT 12/2008:
Der Zeit voraus
1998 gründete die Handelskammer gemeinsam mit
vier Partnern die Initiative E-Com Hamburg, um Unternehmen über
Neuigkeiten aus dem Bereich Electronic Business zu informieren.
Zehn Jahre später ist das Projekt wichtiger denn je.
Zehn Jahre E-Com Hamburg – im schnelllebigen Umfeld
des Internets ist die sogenannte „Hamburger Initiative für
Electronic Commerce im Mittelstand“ ein echtes Urgestein. Das
Projekt informiert seine Partner und vor allem deren
Mitgliedsunternehmen über grundlegende und neue Themen im Electronic
Business (E-Business) und bietet ihnen einen wichtigen Mehrwert.
1998, im Gründungsjahr der Initiative, waren die technischen
Entwicklungen längst nicht so fortgeschritten und vielseitig wie
heute.
„In den ersten Jahren“, erinnert sich Tanja Martens,
Leiterin der Abteilung Medien, IT und Design der Handelskammer,
„waren wir Gründungspartner selbst die Experten in den E-Com
Hamburg-Veranstaltungen. Es ging damals noch um sehr grundlegende
Themen wie die Handhabung eines Computers oder den Zugang zum
Internet.“
▲
Inzwischen hat sich die Technik im Bereich E-Business
so rasant weiterentwickelt, dass die Unternehmen durch externe
Partner mit ausgewiesener Expertise im fraglichen Themenfeld
informiert werden. So wurden die von E-Com Hamburg behandelten
Themen im Laufe der Zeit erweitert. In den vergangenen zehn Jahren
hat die Initiative etwa 11000 Teilnehmer in insgesamt 100
Informationsveranstaltungen und Kongressmessen informiert. Holger
Eisold, Pressesprecher beim Unternehmensverband Großhandel,
Außenhandel, Dienstleistung (AGA), betont besonders die
Unabhängigkeit von staatlichen Fördermitteln, die es 1998 für
derartige Kompetenzzentren gab: „Wir sind ohne eine Förderung des
Bundeswirtschaftsministeriums ausgekommen – und zwar nicht nur bei
der Gründung, sondern auch über zehn Jahre hinweg. Heute sind wir
froh und stolz, E-Com Hamburg ohne staatliche Förderung zu einer so
wichtigen Initiative der Hansestadt im Bereich E-Business gemacht zu
haben.“ Ulf Kalkmann, Geschäftsführer der Fachverbände des Hamburger
Einzelhandels (FHE), fügt hinzu: „E-Com Hamburg ist innovativ und am
Puls der Zeit – mehr noch, mit einigen Themen und Projekten von
E-Com Hamburg waren wir unserer Zeit sogar voraus.“
Die Initiative will 2009 drei wesentliche Richtungen
verfolgen. In Veranstaltungen zu sogenannten „Basic Themen“ werden
Unternehmen, die neu gegründet worden sind oder erst den Einstieg
ins E-Business planen, über grundlegende Themen wie Zahlungsmethoden
und Rechtsfragen informiert. In der Veranstaltungsreihe „Neue
Entwicklungen“ informieren Experten über Trends wie New TV,
Bewegtbildkommunikation und sogenannte „Social Communities“ wie
Facebook oder StudiVZ. In der dritten Sektion, den sogenannten „Specials“
unter den Veranstaltungen, finden unter anderem
Unternehmer-Rundgänge auf der Cebit in Hannover statt. Ein echtes
Highlight im kommenden Jahr dürfte ein Wochenend-Workshop, ein
sogenanntes Boot Camp, werden. Dieses Veranstaltungskonzept hat es
bei E-Com Hamburg zuvor noch nicht gegeben. Etwa 25 Teilnehmer
sollen bunt zusammengewürfelt werden und an einem intensiven
Arbeitswochenende ein Internetkonzept im Team entwickeln. Das
Konzept befindet sich aktuell noch in der Planungsphase.
Gegründet wurde E-Com Hamburg 1998 von der
Handelskammer Hamburg, den Branchenverbänden AGA, FHE und dem
Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb in Hamburg (CDH)
sowie dem damals noch bestehenden Hamburgischen
Welt-Wirtschafts-Archiv (heute Deutsche Zentralbibliothek für
Wirtschaftswissenschaften). Die Initiative informiert kleine und
mittlere Unternehmen aller Branchen über die Chancen und Risiken des
elektronischen Geschäftsverkehrs. Zu den Aktivitäten gehören dabei
die Durchführung von Veranstaltungen zu aktuellen Themen wie
beispielsweise IT-Security und barrierefreies Internet.
▲
Die Handelskammer stellt die Projektleitung. E-Com
Hamburg hat aktuell zwölf Partner. Neben den fünf
Gründungsmitgliedern gehören nunmehr der Hamburg Hotel- und
Gaststättenverband (Dehoga), die Handwerkskammer Hamburg, der
Norddeutsche Fachverband Elektro- und Informationstechnik (NFE),
PRO HONORE e.V., der Verband Druck und Medien Nord, der Verein
Hamburger Spediteure und die Wirtschaftsvereinigung Groß- und
Außenhandel Hamburg (WGA) dazu. Unterstützung bekommt die Initiative
E-Com Hamburg von der Unternehmensberatung Glocal Consult.
URTEILE:
Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt,
die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links "Kontakt" und "Impressum"),
kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und
unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu
stellen sind. Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine
klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von §
1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die
Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines
Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen; BGB §
312c Abs. 1 Satz 1; BGB-InfoV § 1 Abs. 1; MDStV § 10 Abs. 2; TDG § 6; UKlaG § 2
Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2; UWG §§ 3, 4 Nr. 11- BGH,
Urt. v. 20. Juli 2006 - I ZR 228/03 - OLG München LG München I,
zum Urteil
☼
▲
Bei Kaufverträgen zwischen einem gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher,
die im Rahmen einer sog. Internet-Auktion durch Angebot und Annahme gemäß
§§ 145 ff. BGB und nicht durch einen Zuschlag nach § 156 BGB zustande kommen,
ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB
ausgeschlossen. BGH, Urteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03 über:
LG Traunstein, AG Rosenheim - zum Urteil
☼
ж Fehlende Angaben im Online-Impressum
ж Pflichtangaben für Anbieter im Internet
ж Widerrufsbelehrung bei eBay-Angeboten
ж Streitwert bei Abmahnungen wegen fehlender Formalien .........
ж ........ und weitere Entscheidungen zu Fragen der Internetwerbung beim
PRO
HONORE-Urteilsdienst
TERMINE und
AKTUELLES:
CEBIT 2011 - 2. bis 4. März 2011
Wir bringen Norddeutschlands Wirtschaft auf
die CeBIT: Geführt durch einen erfahrenen Guide,
besuchen Sie in einer Gruppe von 25 norddeutschen
Unternehmern ausgewählte Messeaussteller auf
der CeBIT 2011.
An den Ständen werden Ihnen exklusiv zukunftsweisende
IT-Technologien und aktuelle Trends der weltgrößten
Computermesse vorgestellt. Zudem stehen Referenten für ein
direktes Gespräch mit den Teilnehmern bereit.
Die Teilnahme an einem der Rundgänge bietet
kompakte Informationen und eine besondere
Netzwerkplattform.
Die CeBIT-Unternehmerrundgänge richten sich an Inhaber,
Geschäftsführer und IT-Beauftragte von Mitgliedsunternehmen
der Handelskammer Hamburg, der IHK zu Kiel und
der IHK zu Lübeck. ▲
Termine, An-und Abreise
Die Rundgänge finden an drei Tagen während der
CeBIT 2011 statt. Für die An- und Abreise bietet das
Unternehmen Škoda unentgeltlich einen Limousinen-
service ab der jeweiligen IHK und zurück an.
Mi. / 2. März 2011– Start 6.30 Uhr / IHK zu Kiel
Do. / 3. März 2011– Start 7.30 Uhr / Handelskammer Hamburg
Fr. / 4. März 2011– Start 7.00 Uhr / IHK zu Lübeck
Das Entgelt für die Teilnahme an einem CeBIT-
Rundgang beträgt 85 Euro pro Person (zzgl. MwSt.).
Sie erhalten folgende Leistungen:
Zugang zu der CeBIT-Messe
Ganztägige Führung inklusive Begleitung
Terminierte Gespräche mit Messeausstellern
Verpflegung inklusive Mittagessen,
Weiter.............
siehe auch: http://www.cebitrundgang.de
▲
▲
n
Unternehmensstammtisch E-Business ab MÄRZ
2011:
eBusiness-Stammtisch für Onlinehändler
Während der stationäre
Einzelhandel ums Überleben kämpft, bricht der Onlinehandel alle
Rekorde. Fachleute prognostizieren, in diesem Jahr werde sich der
Umsatz im E-Commerce gegenüber 1999 mehr als verzehnfachen (ca. 14,5
Milliarden Euro). Schon heute kauft jeder zweite Deutsche zwischen
14 und 69 Jahren im Internet ein – ein gewaltiges Potenzial. Handel
im Internet: Längst kein Tabuthema mehr für Einzelhändler.
Hamburger Einzelhändler
treffen sich seit einigen Jahren regelmäßig zum „eBusiness-Stammtisch“.
Wer seinen Einstieg ins Internet plant oder schon vollzogen hat,
erfährt hier, wie der Sprung hinter die virtuelle Ladentheke
gelingt. Fachkundig moderiert vertiefen die Händler hier Themen wie
Shoplösungen, Onlinemarketing, Versand- und Retourenmanagement.
Experten aus der Internetbranche liefern den nötigen Input,
beantworten Fragen und helfen mit wertvollen Tipps.
Begleitend können die
Stammtisch-Teilnehmer in einem eigenen Intranet ihre Erfahrungen
austauschen, Fragen stellen und diskutieren.
Wenn Sie dabei sein
wollen, reicht Ihre kurze
Anmeldung aus. Ihre Teilnahme ist unentgeltlich.
▲
u n d
C-Bit Hannover März 2011
Infos kurzfristig.
Ansonsten bitte vorab Anfrage bei
die
Handelskammer
Hamburg 040 36136-0
Andreas.Mueller@hk24.de
Telefon 36 13 8 250
KMU-Innovationsoffensive
IKT - MMBF-Förderung:
Mit KMU-Innovativ fördert das BMBF im Rahmen der High-Tech-Strategie der
Bundesregierung Spitzenforschung kleiner und mittlerer Unternehmen in wichtigen
Zukunftsbereichen. 2009 sind die vorerst letzten Stichtage zur Einreichung von
Projektvorschlägen vorgesehen.
▲
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt mit der
Fördermaßnahme "KMU-Innovationsoffensive IKT" das Ziel, das
Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich
Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des
IKT-Fachprogramms insbesondere für solche KMU attraktiver zu gestalten, die zum
ersten Mal einen Antrag auf Forschungsförderung stellen. Dazu hat das BMBF das
Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die
Beratungsleistungen für KMU ausgebaut. Ziel der Maßnahme ist, dass KMU die
Potenziale der IKT stärker nutzen.
Mit Hilfe dieser Fördermaßnahme sollen sich KMU im Markt für IKT etablieren und
wettbewerbsfähiger werden. Es sollen KMU unterstützt werden, die auf dem Gebiet
der IKT tätig bzw. ihr Geschäftsfeld durch den Einsatz von IKT erweitern und
stärken wollen.
Zur Beurteilung Ihres Forschungsvorhabens benötigt das BMBF eine aussagekräftige
Projektskizze. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. An
mehreren Stichtagen im Jahr werden alle bis dahin eingereichten Projektskizzen
bewertet. Die Bewertung erfolgt zum
15. April 2009 und 15. Oktober 2009. Wenn Ihre Projektskizze
überzeugt hat, werden Sie eingeladen, einen Förderantrag zu stellen.
Weitere Informationen zum Verfahren, zu den Förderkritierien etc. finden Sie
unter http://www.hightech-strategie.de/de/430.php.
Über das Beratungstelefon "KMU-Förderung" (0800 26 23 009) können Sie klären,
welche Möglichkeiten zur Förderung Ihres Forschungsvorhabens im Rahmen von KMU-
innovativ bestehen.
▲
BOOTCAMP..................
> wird von PRO HONORE ausdrücklich
empfohlen. Gute Konstitution und Kreativität in jedem Fall nützlich!
Der Handel über das Internet bietet vielerlei
Möglichkeiten: Händler nutzen ihre Internetpräsenz
als
zusätzlichen Vertriebsweg, Existenzgründer starten in die Selbständigkeit über
einen
Internet-Shop. Der Online-Handel glänzt mit Wachstumsraten von 15% pro Jahr.
Die Hamburger
Handelskammer hat mit der Unterstützung von E-ComHamburg, glocal consult e.K.
und
effective Consulting ein neuartiges Veranstaltungskonzept entwickelt.
Innerhalb
eines Wochenendes
haben maximal 20 Teilnehmer die Möglichkeit, im Team
eine neue Geschäftsidee für
einen Internet-Shop zu entwickeln, einen Business-Plan zu skizzieren
und in die
technische Umsetzung mittels eines Showcase einzusteigen. Die Veranstaltung
ähnelt einem
Planspiel – allerdings mit der Möglichkeit, der gemeinsam entwickelten
Geschäftsidee
zu
realem Erfolg zu verhelfen. Ein erfahrener Business-Coach moderiert den
Gründungsprozess.
Die
Rechte am gemeinsam erzielten Ergebnis des Wochenendes gehören der Gruppe.
Fachleute aller Disziplinen sind zur Veranstaltung willkommen – von BWL über
Programmierung
und
Design bis hin zu Werbung und Vertrieb.
Die Teilnehmerzahl ist
aufgrund der
interaktiven Konzeption auf 20 Personen begrenzt.
Weitere Informationen zur
Veranstaltung finden Sie unter http://www.hk24.de/Dok.Nr. 50986
▲
Übersicht der PH-Beiträge:
Internet
und Werbung
.......................... Was ist beim Internetauftritt
zu beachten, um
Abmahnungen und andere Nachteile zu vermeiden?
Autor: Rechtsanwalt Klaus Schräder in Freiburg
ARCHIV:
n CEBIT-2010
Auch in diesem Jahr werden wieder geführte Rundgänge auf der CeBIT an
insgesamt drei Tagen von
der Handelskammer Hamburg gemeinsam mit der IHK zu Kiel, der IHK zu Lübeck
und der IHK Lüneburg-
Wolfsburg organisiert. Unterstützt von E-ComHamburg und glocal consult
werden ausgewählte
IT-Unternehmen auf der CeBIT besucht. Kompetente Ansprechpartner auf den
besuchten Messeständen
stellen Ihnen zukunftsweisende Technologien vor und beantworten Ihre Fragen.
Die Rundgänge
richten sich an Inhaber, Geschäftsführer und IT-Beauftragte aus dem
Mittelstand.
▲
Mehr: Anmeldung pp
n
Workshop-Reihe "6 Schritte zum eigenen Onlineshop"
Veranstaltungsreihe für Hamburger
Einzelhändler
Zeitraum: 16. Februar bis 10. März 2010
Ort: Handelskammer Hamburg
Zum Programm
Als
Einführung in das Thema zeigt die Workshop-Reihe Chancen auf, wie sich
Unternehmen den Absatzkanal Onlinehandel erschließen können und worauf dabei zu
achten ist. Experten aus der Praxis zeigen Ihnen, wie es funktionieren kann und
beantworten Fragen. Die Reihe umfasst insgesamt sechs Module, die als gesamter
Block oder einzeln belegt werden können.
Anmeldung
über:
René Löffler Referent
Geschäftsbereich Innovation & Umwelt
Medien, IT & Design
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Telefon: +49 40 361 38 - 432
Telefax: +49 40 361 38 - 61432
E-Mail:
Rene.Loeffler@hk24.de
Internet:
http://www.hk24.de
▲
E-Commerce Bootcamp
Entwicklung einer E-Commerce-Plattform
Freitag, 13. Februar 2009, 17.00 Uhr bis
Sonntag, 15. Februar 2009, 19.00 Uhr
Innovatives und interaktives Veranstaltungsformat....................MEHR
zur Anmeldung.
>>
C-Bitt Hannover März 2009
>>
Unternehmensstammtisch für Shop-Gründer (Erfahrungsaustausch mit "alten
Füchsen")
>>
KMU-Innovationsoffensive IKT
BT-Ausschuss für Wirtschaft und Technologie: Berlin: (hib/VOM) Der
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am Mittwochvormittag mit der
Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP neue Regelungen für Tele- und Mediendienste
beschlossen. Gegen das Votum der Linksfraktion und der Bündnisgrünen stimmte
er dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung von
Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und
Kommunikationsdienste (16/3135)
in geänderter Fassung zu. Das Gesetz soll am morgigen Donnerstag vom Bundestag
in dritter Lesung verabschiedet werden. Ein Änderungsantrag der
Koalitionsfraktionen, in dem Anregungen des Bundesrates aufgegriffen werden,
fand ebenfalls die Mehrheit der Koalition und der FDP. Ziel des Gesetzentwurfs
ist es, die wirtschaftsbezogenen Vorschriften für Tele- und Mediendienste in
einem "Telemediengesetz des Bundes" als wesentlichem Bestandteil der Vorlage
zusammenzuführen. Betroffen davon sind das bisherige Teledienstegesetz, das
Teledatenschutzgesetz und der zwischen den Ländern abgeschlossene
Mediendienste-Staatsvertrag. Nach Darstellung der Koalitionsfraktionen geht es
vor allem darum, das Vertrauen der Nutzer in diese Dienste zu stärken und
Abgrenzungsprobleme zu den Bereichen Rundfunk und Telekommunikation zu klären.
Eingeführt wird darüber hinaus ein Bußgeld, wenn bestimmte
Informationspflichten bei der E-Mail-Werbung (so genannte Spams) verletzt
werden. Der Entwurf regelt, dass der herkömmliche Rundfunk, das Live-Streaming,
also das zusätzliche und zeitgleiche Übertragen herkömmlicher
Rundfunkprogramme über das Internet, sowie das Webcasting, die ausschließliche
Übertragung herkömmlicher Rundfunkprogramme über das Internet, nicht zu den
Telemediendiensten zählen. Auch die bloße Internet-Telefonie soll nicht
darunter fallen. Zu den Telemediendiensten zählen dem Entwurf zufolge jedoch
alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem
Telekommunikations- oder Rundfunkbereich zuzuordnen sind, also etwa
Online-Angebote von Waren und Dienstleistungen mit sofortiger
Bestellmöglichkeit, Video-Abruf, wenn es sich nicht um einen Fernsehdienst
handelt, Online-Dienste wie Internet-Suchmaschinen sowie die kommerzielle
Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen mit Hilfe von
elektronischer Post. Von SPD-Seite wurde angekündigt, dass man darauf
verzichtet habe, die Ergebnisse der Beratungen über die EU-Richtlinie zum
elektronischen Handel (E-Commerce-Richtlinie) abzuwarten, um darauf aufbauend
weitere Änderungen am Gesetzestext vorzunehmen. Stattdessen habe man Wert
darauf gelegt, dass das Gesetz zeitgleich mit dem Rundfunk-Staatsvertrag der
Länder am 1. März in Kraft tritt. Dies werde allerdings dazu führen, dass
bereits vom kommenden Monat an die Beratungen über künftige Änderungen des
Gesetzes beginnen werde. Die Union räumte in diesem Zusammenhang eine "gewisse
Unvollkommenheit" des Gesetzes ein.
▲
Die FDP nahm dies zum Anlass, die immer
kürzere "Halbwertzeit" der Gesetze anzuprangern. Liberale und Grüne
kritisierten, dass über Änderungen am Gesetz bereits beraten werde, ehe es in
Kraft getreten sei. Die FDP stimmte dennoch zu, weil sie das parallele
Inkrafttreten mit dem Staatsvertrag für sinnvoll hielt. Die Linke bedauerte,
dass Hinweise, die in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zu
Datenschutz- und Verbraucherfragen gegeben worden seien, in den
Änderungsanträgen der Koalition keinen Niederschlag gefunden hätten. Die
Bündnisgrünen hatten einen eigenen Änderungsantrag eingereicht, der vor allem
auf einen besseren Schutz der Internetnutzer vor Spam-Mails abzielte. So
sollte nach Meinung der Fraktion die Bundesnetzagentur für die Verfolgung von
Spam-Mails zuständig sein. Wegen nur halbherziger Regelungen im Gesetz sei
hier eine große Chance versäumt worden, hieß es aus der Fraktion. Die Grünen
verlangten ferner, die Versender von Werbe-Mails zu verpflichten, diese
besonders zu kennzeichnen. Dem hielt die SPD entgegen, dass 85 Prozent aller
Spam-Mails aus dem Ausland verschickt würden.
▲
11.12.2006, BT-News, Geplantes
Telemediengesetz stößt bei Adressaten auf Vorbehalte:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
(Anhörung)
Berlin (hib/VOM), Der von der
Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines
Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (16/3078,
16/3135) stößt bei den Adressaten auf mancherlei Vorbehalte. Dies geht aus
den Stellungnahmen der Sachverständigen hervor, die zur heutigen öffentlichen
Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie geladen sind, die um
14.30 Uhr begonnen hat. Neben dem Regierungsentwurf stehen auch ein Entwurf von
Bündnis 90/Die Grünen für ein Anti-Spam-Gesetz (16/1436)
sowie ein Antrag der Fraktion, die Verbraucher beim Telemediengesetz nicht zu
übergehen (16/3499),
zur Diskussion. Bestandteil des Gesetzes ist ein völlig neues Telemediengesetz,
das die einschlägigen Regelungen bündeln und die Tele- und Mediendienste von den
Bereichen Rundfunk und Telekommunikation abgrenzen soll. Zu den
Telemediendiensten werden alle Informations- und Kommunikationsdienste gezählt,
die nicht ausschließlich Telekommunikationsdienste oder Rundfunk sind. Geplant
ist ferner, die Verletzung bestimmter Informationspflichten bei der
E-Mail-Werbung mit Bußgeldern zu ahnden, um die Flut an Spam-Mails zu
einzudämmen.
mehr...
12.1.07: Handelskammer
Hamburg verfasst die Grundsätze zur GEZ-Gebührenpflicht für internetfähige
Geräte - Wichtige Informationen zur Vermeidung von Ärger und - schlimmstenfalls
- einem Bußgeld!
☼
11.1.07 bis 15.3.07: Bitte nehmen Sie an einer Umfrage teil.
Thema: Elektronischer Geschäftsverkehr in Mittelstand und
Handwerk - Ihre Erfahrungen und Wünsche. Es handelt sich um eine Befragung des
Netzwerkes Elektronischer Geschäftsverkehr, gefördert durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Ausführliche Informationen zum
Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr und die Ansprechpartner bei Ihnen vor
Ort finden Sie unter
www.ec-net.de! Zu Einzelheiten der Umfrage:
<<bitte klicken>>
▲
18.01.2007,
Neues Regelwerk für Tele- und Mediendienste gebilligt
Zur Homepage von
PRO HONORE e.V.