Ein Rückblick: Meldungen vom 26. Februar 1999
Hamburgs Staatsanwaltschaft unter neuer Führung
Generalstaatsanwalt Dr. Arno Weinert: verlässt die Kommandobrücke
der Hamburger Strafjustiz. 


Zu den Lebensläufen

26. Februar 1999

Justizsenatorin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit hat Generalstaatsanwalt Dr. Arno Weinert aus seinem Amt verabschiedet, seine Nachfolgerin Angela Uhlig-van Buren als neue Generalstaatsanwältin sowie Martin Köhnke in das Amt des Leitenden Oberstaatsanwaltes eingeführt. Zu dem feierlichen Akt waren zahlreiche Gäste aus Politik und Justiz, u.a. Justizminister anderer Bundesländer, der Generalbundesanwalt und Generalstaatsanwälte anderer Bundesländer erschienen.

"Mit viel Elan, mit großem rechtspolitischem Gespür und mit Ihrer Gabe, auch schwierige Dinge mit wenigen, oftmals selbstgeschöpften Worten plastisch und farbig auszudrücken, sind Sie immer wieder hervorgetreten, so etwa, wenn Sie den Medien gegenüber das Geldwäschegesetz als ein "zahnloses Krokodil" bezeichneten. Auch bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität sind Sie immer erneut mit Nachdruck und Leidenschaft an die Öffentlichkeit getreten, um diese Krebsgeschwulste einer jeden Gesellschaft wirksam zu bekämpfen. Das Amt des Generalstaatsanwaltes, das Sie seit 1991 bekleiden, hat durch Ihre Amtsführung in der Hamburger Öffentlichkeit deutlich an Gewicht und Wertschätzung gewonnen.

Sie haben in Ihrer Amtszeit die Staatsanwaltschaft ein gutes Stück vorangebracht! Sie ist heute auf einem guten Weg zu einer modernen selbstbewußten Organisation zu werden, die auch durch ihre organisatorische Erneuerung und Modernisierung an Achtung und Anerkennung gewinnt.

Sie haben auch entscheidend bei dem Justizaufbau der neuen Länder mitgewirkt. Von 1991 an sind Sie fast wöchentlich nach Mecklenburg-Vorpommern gefahren und haben dort unter recht widrigen Umständen mühsame Personalauswahl betrieben.

Nicht unerwähnt lassen darf ich schließlich Ihre heimliche Liebe zur Seefahrt, die Sie 1992 erstmals zur Wehrübung bei der Marine führte. Seither haben Sie an solchen Übungen regelmäßig, und zwar als Oberleutnant zur See der Reserve - und noch nicht als Admiral, wie mancher vielleicht annahm - und mit großem Einsatz, wie es bei Ihnen nicht anders zu erwarten ist, teilgenommen."

Die Senatorin lobte auch die besonderen Verdienste von Dr. Weinert, die er in seiner Zeit in der Justizbehörde, zunächst im Strafvollzugsamt, zuletzt als dessen Leiter von 1977 bis 1987, und als Leiter des Justizamtes von 1987 bis 1991 erworben hat. Dr. Weinert war entscheidend an der Erarbeitung und Verabschiedung des am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetzes beteiligt. Als Leiter des Justizamtes erarbeitete er gemeinsam mit dem damaligen Leiter des Strafvollzugsamtes Dietmar Raben auf Wunsch des damaligen Ersten Bürgermeisters Dr. Voscherau das bundesweit wegweisende Hamburger Drogenkonzept (Prävention und Hilfe für Abhängige auf der einen Seite und harte Repression gegen die Dealer auf der anderen Seite).

Justizsenatorin Dr. Peschel-Gutzeit nahm auch zu den in den letzten Monaten von Dr. Weinert teilweise sehr eindringlich und öffentlich beklagten Problemen der Staatsanwaltschaft Stellung:

"Auch ich verkenne die Probleme der Staatsanwaltschaft nicht. Ich versichere Ihnen allen: mir ist bewußt, wie sehr insbesondere die Staatsanwaltschaft unter den massiven Kürzungen zu leiden hat. Ihre Arbeitsbelastung hat die Grenze der Belastbarkeit längst erreicht. Ich habe auf diese Erkenntnis in meiner ersten Amtszeit Rücksicht genommen und habe diese Haltung fortgesetzt, seit ich wieder in Hamburg bin. Dennoch führt kein Weg daran vorbei: Wir müssen gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen, damit die Staatsanwaltschaft auch in Zukunft in der Lage ist, die stetig wachsende Aufgabenlast zu bewältigen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meinen Dank aussprechen dafür, daß sie nicht nur die immer wachsenden Aktenberge bewältigt, sondern viele von ihnen darüber hinaus aktiv am Modernisierungsprozeß mitgewirkt haben und mitwirken."

"Mit Ihnen tritt eine Persönlichkeit an die Spitze der Hamburger Staatsanwaltschaft, die nicht nur über fundierte Kenntnisse der staatsanwaltschaftichen Tätigkeit verfügt. Schließlich haben Sie über etliche Jahre selbst als Staatsanwältin gearbeitet. Sie bringen darüber hinaus wichtige Erfahrungen aus den Bereichen Haushalt und Finanzen, Verwaltungsmodernisierung und Personalwesen mit.

Ich habe keinen Zweifel, Frau Uhlig-van Buren, daß diese Eigenschaften, kombiniert mit ihrer ausgeprägten Eigeninitiative, Ihrem politischen Gespür und Ihrem temperamentvollen Engagement, Sie zu einer überaus erfolgreichen Generalstaats-anwältin machen werden. Daß zum Ende dieses Jahrhunderts zum ersten Mal eine Frau an die Spitze der Generalität tritt, verdient Hervorhebung. Es ist auch 50 Jahre nach Gründung dieser Republik leider nach wie vor alles andere als selbstverständlich, daß Führungspositionen an Frauen übertragen werden. Das gilt generell und die Justiz macht wahrhaftig keine Ausnahme! Umsomehr freue ich mich, daß dieser Schritt nun gelingt. Daß Sie mit dieser Beförderung besondere Erwartungen wecken, daß Sie zugleich besonderer öffentlicher Beobachtung unterliegen, wissen Sie und es schreckt Sie Gott sei Dank nicht. Und ebensowenig hat es Sie kränken können, daß politische Kräfte dieser Stadt meinten, behaupten zu sollen, die Entscheidung für Sie hänge mit Ihrer politischen Positionierung zusammen. Wer so argumentiert, bewegt sich im Rahmen eines ganz kleinen Karos, das wir mit Ihrer Wahl nun endgültig hoffen überwunden zu haben.

Ich wünsche Ihnen für Ihr neues Amt von ganzem Herzen Erfolg und die unerläßliche Portion Glück."

"Wir haben uns bewußt gegen eine sofortige Nachbesetzung entschieden, denn wir wollten die beiden Bewerbungsverfahren für die Spitzenpositionen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg miteinander verbinden. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, daß die neuen Führungspersönlichkeiten nicht nur gut zusammenpassen, sondern sich auch optimal ergänzen.

Ich hoffe sehr, daß uns dies gelungen ist. Sie, Herr Köhnke, haben in den letzten Monaten bereits unter Beweis gestellt, daß Sie für das Amt des Leitenden Oberstaatsanwaltes bestens geeignet sind. Als Vertreter Ihres Vorgängers sind Sie eigentlich schon ein "alter Hase" auf Ihrem neuen Posten. Ausschlaggebend für Ihre Wahl war jedoch ein anderer Aspekt:

Große Aufgaben haben Sie nicht nur stets besonders gereizt, sie habe diese auch immer hervorragend bewältigt. Besonders hervorheben möchte ich Ihre Erfolge bei der Verfolgung von Straftaten der organisierte Kriminalität, bei Ihrem Sondereinsatz im Zusammenhang mit dem sogenannten "Polizeiskandal" und Ihre Verdienste im Rahmen des Modernisierungsprozesses. Sie haben als Vertreter der Staatsanwaltschaft in der Lenkungsgruppe Justiz 2000 engagiert mitgearbeitet und die Projektgruppe zur Reorganisation und Automation der Staatsanwaltschaft aktiv unterstützt. Weil dies so ist, habe ich anläßlich Ihrer Wahl durch die Deputation angeregt, die übliche Probezeit von 6 Monaten auf 3 Monate zu verkürzen. Die Deputation ist dieser Empfehlung einstimmig gefolgt, und so haben wir es schaffen können, Ihnen bereits heute Ihre Ernennungsurkunde überreichen zu können.

Ich wünsche Ihnen auf Ihrem "neuen, alten" Posten alles Gute und mir wünsche ich, daß Sie auf dem Weg der Modernisierung bleiben und voranschreiten. Die Überzeugung von der Notwendigkeit der Modernisierung und die Kenntnisse von der Modernisierung teilen Sie mit der neuen Generalstaatsanwältin und darüber bin ich sehr froh."

Zu den Lebensläufen:

Noch Ende 1962 trat Dr. Weinert als Assessor in den Hamburger Justizdienst ein. Nach einigen Jahren richterlicher Tätigkeit beim Landgericht und Amtsgericht Hamburg wechselte er 1967 als Referent in das neu gegründete Strafvollzugsamt in der Justizbehörde. 1969 wurde er zum Abteilungsleiter befördert und als Regierungsdirektor in den höheren Verwaltungsdienst übernommen. 1977 wurde er schließlich Leiter des Strafvollzugsamtes. In seiner Zeit beim Strafvollzugsamt wirkte er entscheidend an der Reform des Strafvollzuges mit. Nach rund 10 Jahren in dieser Funktion übernahm er die Leitung des Justizamtes in der Justizbehörde. Im September 1991 wurde er schließlich zum Generalstaatsanwalt ernannt. Aus diesem Amt tritt Generalstaatsanwalt Dr. Arno Weinert mit Ablauf des 28.02.1999 wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand.

1974 trat er in die Hamburger Staatsanwaltschaft ein. Zunächst übernahm er hier als Staatsanwalt ein allgemeines Buchstabendezernat. Bereits nach einem Jahr wurde er in die Abteilung Strafsachen gegen Ausländer und Staatenlose versetzt. 1978 wurde ihm dann die Abteilung für besonders umfangreiche Verfahren übertragen. 1981 wurde er zu einer Sonderkommission der Staatsanwaltschaft zur Untersuchung strafrechtlicher Vorwürfe gegen Polizeibeamte und erste schwerpunktmäßige Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität abgeordnet. 1982 und 1983 war er maßgeblich am Aufbau der neugegründeten ersten Abteilung der Hamburger Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität beteiligt. 1983 wurde er als dessen stellvertretender Leiter eingesetzt. Nach seiner Ernennung zum Oberstaatsanwalt 1988 übernahm er 1994 die Leitung der Ermittlungsgruppe der Staatsanwaltschaft zur Untersuchung strafrechtlich relevanten polizeilichen Fehlverhaltens bei der Bekämpfung der offenen Drogenszene St. Georg. 1985 wurde ihm zusätzlich zur Leitung der Ermittlungsgruppe die Leitung einer Hauptabteilung übertragen. Nach der damit verbundenen Ernennung zum Hauptabteilungsleiter folgte 1996 seine Bestellung zum ständigen Vertreter des Behördenleiters. Seit dem Ausscheiden des ehemaligen Leitenden Oberstaatsanwaltes Dr. Erwin Grosse Ende Juli 1998 leitete Martin Köhnke die Staatsanwalt kommissarisch.

Für Rückfragen: JB, Dr. Annette Pflaum, Tel.: 42843-3143
Im Internet: www.hamburg.de/Behoerden/Pressestelle/welcome.htm