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- Die Vertrauensstelle gegen Korruption sichert Kompetenz und Sicherheit für Hinweisgeber ("whistle-blower"), Zeugen und Anfragende
- Prävention hat beim Kontroll-Delikt "Korruption" einen besonderen Stellenwert
- Korruption ist eine extrem schädliche Form der Wirtschaftskriminalität
- Die Verluste in der Wirtschaft gehen in mehrstellige Millionenbeträge
- Korruption in Deutschland ist ein stetig wachsender Moloch
- Symposium gegen Korruption
- "Der Feind sitzt in den eigenen Reihen" (Aktuelle Studie zur Wirtschaftskriminalität in deutschen Unternehmen von Ernst & Young - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) |
PRO HONORE arbeitet seit 1925 im Kampf gegen wirtschaftsfeindliche
Erscheinungsformen und hat sich so das Vertrauen und die maßgebliche
Kompetenz erarbeitet, die
unerlässlich ist, um gemeinsam die Herausforderung Korruption
anzunehmen. Die Mitglieder
von PRO HONORE haben sich auch zusammengeschlossen, um Wirtschaftskriminalität zu
bekämpfen. ·
Korruption als eine Form der Wirtschaftskriminalität ist in besonderem Maße geeignet,
den Wettbewerb zu verzerren und unlautere Nachteile zu schaffen, gegen die
sich der Einzelne kaum mit Erfolg zur Wehr setzen kann. ·
Korruption schadet nicht nur dem redlichen Wettbewerber, sie vernichtet Arbeitsplätze
und zerstört Existenzen. Korruption steht
für ·
Unehrenhaftes ·
Anrüchiges ·
Unredliches. ·
Korruption umfasst damit Handlungen, die mit Strafe belegt sind und solche
Praktiken, die als ethisch-moralisch verwerflich einzuordnen sind.
Korruption geht in weiten Teilen ihres Handlungsspektrums mit dem Missbrauch von Funktion,
Amt oder Mandat einher. ·
Um Korruption in ihrem Unwert zu erfassen, und sie als Kriminaldelikt
einzustufen, muss man frühzeitig den Hebel ansetzen. Es ist dabei eine
vertiefte Branchenkenntnis notwendig, man muss bestimmte Usancen
kennen, die im Rahmen des noch
straflosen „Einstiegsdeliktes“ als Wegbereiter angesiedelt
sind. Die Schwierigkeit
der singulär strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung ist meines Erachtens
in diesen Bereichen auszumachen und liegt in der unzureichenden
Erfahrung und Nähe des staatlichen Verfolgers, der danach trachtet,
Straftatbestände auszufüllen. Er übersieht häufig duale, nämlich zivil-
und strafrechtlich relevante Handlungsformen und handelt seiner
dienstlichen Verpflichtung gemäß ohne Rücksicht auf Verluste.
Korruptionsverfolgung kann erfolgreich daher nur praktiziert werden, wenn
man es versteht, Handlungen differenziert zu bewerten und mit Besonnenheit
abzuwarten, bis die Verwerflichkeit des Tuns zutage
tritt. Die
geldwerte Vorteilsgewährung, um den Partner im Wirtschaftsleben in einer
über Leistungsprinzipien hinausgehenden Weise zu beeinflussen, ist
unsittlich. Nicht minder zu
bewerten sind Formen des Einforderns von Vorteilen, damit ein Geschäft wie
geschmiert laufen kann. Solchermaßen vorsätzlichem Tun auch mit Mitteln
des Strafrechts Paroli zu bieten, ist angezeigt. Sinnvoll ist dies auch unter
präventiven Gesichtspunkten. Wenn
sichtbar wird, dass es im Bereich der verwerflichen „Wertwerbung“ eine
Grenze gibt, die kontrolliert wird und schließlich die notwendige
anerkennende Beachtung findet, öffnet sich die Möglichkeit, Korruption im
Konsens mit den beteiligten Kreisen sinnvoll zu verfolgen. ·
Mag ein erster Schritt auch klein erscheinen, so ist dies doch weitaus
mehr, als duldende Akzeptanz einer Grauzone, die auf Dauer niemanden
zufrieden stellen kann und in hohem Maße geeignet ist, Schaden zu
mehren. |
Zur PRO HONORE "Vertrauensstelle" der Hamburger Wirtschaft gegen Korruption Der Info-Flyer der Vertrauensstelle: Seite 1 - Seite 2 Whistleblowing eine nicht unproblematische Komponente im Kampf gegen Korruption
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