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Zur Jubiläumsausgabe des Warnungsdienstes bitte
hier klicken
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Bei aktueller Betroffenheit durch unlautere geschäftliche Handlungen
wenden Sie sich
bitte schriftlich oder telefonisch an die
Geschäftsstelle von PRO HONORE e.V. -
Wandsbeker Stieg 39 - 22087 Hamburg
- Telefon: 040 250 92 34 - Fax 040 251 38 62
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Werden Sie durch Telefax- oder
Telefon-Werbung belästigt? Wird Ihr Gerät
blockiert - Ihr Material zweckfremd von solchen Werbebotschaften
verbraucht?
Man kann sich wehren. PRO HONORE hilft bei der Abwehr zur
zukünftigen Unterlassung!
Hier zum
Formular für Ihre eidesstattliche Versicherung:
Ü
Telefonwerbung:
http://www.prohonore.de/Telefonwerbung-EV.doc
Ü
Telefaxwerbung:
http://www.prohonore.de/Telefaxwerbung.doc
Wer sich des Telefaxgerätes
bedient, tut dies, um den anfallenden Schriftverkehr zu rationalisieren,
seine Geschäftspartner schnell und zuverlässig zu erreichen und für
Mitteilungen schnell erreichbar zu sein, ohne wie beim Telefonverkehr,
auf einen schriftlichen Beleg über die jeweilige Mitteilung
verzichten zu müssen......
mehr zur Telefaxwerbung!
Zur
Telefonwerbung!
http://www.warnungsdienst.de/Themen/Telefonwerbung.htm
WARNUNG vor nachteiligen Geschäftsbeziehungen:
1. ..........wird zur Zeit aktualisiert
Archiv:
Hamburg, 21. Juni
2008, Telefaxwerbung führt in zunehmendem Maße zu
betrieblichen Behinderung und müsse daher konsequent verfolgt werden -
lautet das Fazit einer PRO HONORE-Befragung bei 127 Gewerbetreibenden in
der Hansestadt Hamburg. Man versuche es vor allem mit Büromaterial wie
Toner, Tinten und sogar Verbandskästen für den unternehmerischen Alltag.
"So blutig geht es bei uns aber nicht zu - ärgerlich dagegen das
ständige Selektieren der nicht gewünschten Werbung", schimpft Elvira
Lautemann, seit 29 Jahren Sekretärin in einer Spedition. "Der Müll im
Fax nimmt täglich zu und das auf Kosten unserer Tintenpatrone und
unseres Papiers - ganz zu schweigen von dem Zeitaufwand - und wehe wir
verwechseln eine Hai-Offerte für eine unnötige Branchenbucheintragung
mit einer echten Rechnung...". Hier will PRO HONORE in einer
"Sommer-Aktion" versuchen, Abhilfe zu schaffen, um zukünftige
Beeinträchtigung durch Vertragsstrafe bewehrte
Unterlassungsverpflichtungen zu stoppen. Dazu bedarf es der
Mitwirkung von Betroffenen, denn ohne deren Hilfe geht es nicht. Die
Übersendung der unerbetenen Faxwerbung an PRO HONORE ist dafür
ebenso erforderlich, wie die Abgabe einer Erklärung, daß man diese
Werbung nicht per Telefax angefordert oder sonst gestattet habe.
Anders als bei der unerwünschten Telefonwerbung im gewerblichen Bereich,
kann sich der Versender eines Werbefaxes nicht auf eine "mutmaßliche
Einwilligung" des Umworbenen berufen. Die Benutzung des Faxgerätes
ist Grund genug, von einer unlauteren, nämlich unzumutbar belästigenden
Werbehandlung auszugehen!
Das Muster einer Schutzerklärung zur Vermeidung zukünftiger
Beeinträchtigungen durch Werbefaxe, können Sie durch
Anklicken der Markierung abrufen, hier:
O.
Kosten entstehen für die Zusendung an PRO HONORE nicht - die muss dann
der abgemahnte Störer tragen - und im Wiederholungsfall können mehrere
Tausend Euro Konventionalstrafe verwirkt sein oder PRO HONORE erwirkt
eine mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft bewehrte Gerichtsverfügung!
Über das Ergebnis der "Sommer-Aktion" gegen lästige Faxwerbung berichtet
PRO HONORE ab 15.9.2007.
Hamburg, 5.
September 2008, Nach
Auffassung des PRO HONORE-Korruptionsanwalts (Vertrauensstelle) ist es eine verheerende
Fehleinschätzung vieler Unternehmen, die bereits vorhandene
korruptive Struktur im eigenen Hause zu ignorieren. Gerade solche
Strukturen sind es, die unsere Wirtschaft in kaum vorstellbarer Weise zu
schädigen vermögen. Siemens, VW und andere sind hier die traurigen
Vorbilder einer wirtschaftsverzerrenden Fehlentwicklung. Einhellig
kommen auch namhafte Wirtschaftsprüfer zu dem Ergebnis, dass gut 50 %
unserer Betriebe im Fadenkreuz der Korruption stehen und damit früher
oder später selber Gegenstand skandalöser Wirtschaftsmeldungen sein
werden! Sinnvoll und vor allem kostengünstig sei die Einführung
eines Ethikmanagements unter Einbezug der PRO HONORE Vertrauensstelle
gegen Korruption, die gewährleistet, daß der Hinweisgeber ohne Nachteile
zu befürchten eine Aussage machen kann, die Korruption schon in ihren
Anfängen sichtbar macht. Der Feed-back-Effekt sei für das Unternehmen
eine wertvolle Möglichkeit, Schwachstellen rechtzeitig aufzuspüren und
durch spezifische Maßnahmen zu verhindern.
Mehr .....
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