WARNUNGSDIENST

Seit 1928,  Jahrgang 81, Ausgabe 1    -  Infos – WARNUNGEN – Nachrichten – Aktuelles

 23. Januar 2009  - Redaktion: RA Otto D. Dobbeck -  Impressum

Warnung vor wirtschaftsfeindlichen Handlungsformen - Korruptionshotline: 040 45 00 00 79

 

                  Zur Jubiläumsausgabe des Warnungsdienstes bitte hier klicken

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Bei aktueller Betroffenheit durch unlautere geschäftliche Handlungen  wenden Sie sich
bitte schriftlich oder telefonisch an die Geschäftsstelle von PRO HONORE e.V.  -
Wandsbeker Stieg 39 - 22087 Hamburg - Telefon: 040 250 92 34 - Fax 040 251 38 62 

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Werden Sie durch Telefax- oder Telefon-Werbung belästigt? Wird Ihr Gerät  blockiert - Ihr Material zweckfremd von solchen Werbebotschaften verbraucht? 

 

Man kann sich wehren. PRO HONORE hilft bei der Abwehr zur zukünftigen Unterlassung!

Hier zum Formular für Ihre eidesstattliche Versicherung:

 

Ü Telefonwerbung: http://www.prohonore.de/Telefonwerbung-EV.doc

 

Ü Telefaxwerbung: http://www.prohonore.de/Telefaxwerbung.doc

 

Wer sich des Telefaxgerätes bedient, tut dies, um den anfallenden Schriftverkehr zu rationalisieren, seine Geschäftspartner schnell und zuverlässig zu erreichen und für Mitteilungen schnell erreichbar zu sein, ohne wie beim Telefonverkehr,  auf einen schriftlichen Beleg über die jeweilige Mitteilung verzichten zu müssen......  mehr zur Telefaxwerbung! 

 

Zur Telefonwerbung! http://www.warnungsdienst.de/Themen/Telefonwerbung.htm

 


WARNUNG vor nachteiligen Geschäftsbeziehungen:

 

1.  ..........wird zur Zeit aktualisiert

 

 


Archiv:

 

Hamburg, 21. Juni 2008, Telefaxwerbung führt in zunehmendem Maße zu betrieblichen Behinderung und müsse daher konsequent verfolgt werden - lautet das Fazit einer PRO HONORE-Befragung bei 127 Gewerbetreibenden in der Hansestadt Hamburg. Man versuche es vor allem mit Büromaterial wie Toner, Tinten und sogar Verbandskästen für den unternehmerischen Alltag. "So blutig geht es bei uns aber nicht zu - ärgerlich dagegen das ständige Selektieren der nicht gewünschten Werbung", schimpft Elvira Lautemann, seit 29 Jahren Sekretärin in einer Spedition. "Der Müll im Fax nimmt täglich zu und das auf Kosten unserer Tintenpatrone und unseres Papiers - ganz zu schweigen von dem Zeitaufwand - und wehe wir verwechseln eine Hai-Offerte für eine unnötige Branchenbucheintragung mit einer echten Rechnung...".  Hier will PRO HONORE in einer "Sommer-Aktion" versuchen, Abhilfe zu schaffen, um zukünftige Beeinträchtigung durch Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungsverpflichtungen zu stoppen. Dazu bedarf es der Mitwirkung von Betroffenen, denn ohne deren Hilfe geht es nicht. Die Übersendung der unerbetenen  Faxwerbung an PRO HONORE ist dafür ebenso erforderlich, wie die Abgabe einer Erklärung, daß man diese Werbung nicht per Telefax angefordert oder sonst gestattet habe.  Anders als bei der unerwünschten Telefonwerbung im gewerblichen Bereich, kann sich der Versender eines Werbefaxes nicht auf eine "mutmaßliche Einwilligung" des Umworbenen berufen.  Die Benutzung des Faxgerätes ist Grund genug, von einer unlauteren, nämlich unzumutbar belästigenden Werbehandlung auszugehen!

Das Muster einer Schutzerklärung zur Vermeidung zukünftiger Beeinträchtigungen durch Werbefaxe,   können Sie durch Anklicken der Markierung abrufen, hier: O. Kosten entstehen für die Zusendung an PRO HONORE nicht - die muss dann der abgemahnte Störer tragen - und im Wiederholungsfall können mehrere Tausend Euro Konventionalstrafe verwirkt sein oder PRO HONORE erwirkt eine mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft bewehrte Gerichtsverfügung!

Über das Ergebnis der "Sommer-Aktion" gegen lästige Faxwerbung berichtet PRO HONORE ab 15.9.2007.

 

Hamburg, 5. September 2008,  Nach Auffassung des PRO HONORE-Korruptionsanwalts (Vertrauensstelle)  ist es eine verheerende Fehleinschätzung vieler Unternehmen, die bereits vorhandene  korruptive Struktur im eigenen Hause zu ignorieren.  Gerade solche Strukturen sind es, die unsere Wirtschaft in kaum vorstellbarer Weise zu schädigen vermögen. Siemens, VW und andere sind hier die traurigen Vorbilder einer wirtschaftsverzerrenden Fehlentwicklung.  Einhellig kommen auch namhafte Wirtschaftsprüfer zu dem Ergebnis, dass gut 50 %  unserer Betriebe im Fadenkreuz der Korruption stehen und damit früher oder später selber Gegenstand skandalöser Wirtschaftsmeldungen sein werden!  Sinnvoll und vor allem kostengünstig sei die Einführung eines Ethikmanagements unter Einbezug der PRO HONORE Vertrauensstelle gegen Korruption, die gewährleistet, daß der Hinweisgeber ohne Nachteile zu befürchten eine Aussage machen kann, die Korruption schon in ihren Anfängen sichtbar macht. Der Feed-back-Effekt sei für das Unternehmen eine wertvolle Möglichkeit, Schwachstellen rechtzeitig aufzuspüren und durch spezifische Maßnahmen zu verhindern. Mehr .....

 

 


Zum Thema "Anzeigen-Hai", Urteile u.a.,   bitte klicken!

 

Im Zweifel: fragen Sie PRO HONORE                 

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Zum Thema:  
NAHRUNGSERGÄNZUNG,  Nahrungsergänzungsmittel: Aufsatz "KIWI" 

 

Aktuelles aus der Rechtsprechung: "Thema- Nahrungsergaenzung"

 

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